Rechtanwältinnen Struve und Dieker

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Familienrecht


Guter Rat zu allen Fragen im Familienrecht


Familienrecht


Guter Rat zu allen Fragen im Familienrecht


Familienrecht


Guter Rat zu allen Fragen im Familienrecht


Trennungssituationen sind häufig sehr konfliktbeladen für alle Beteiligten, insbesondere für die Kinder.
Als Fachanwältin für Familienrecht stehe ich Ihnen zur Seite und vertrete ich Sie außergerichtlich und gerichtlich auf allen Gebieten des Familienrechts.

Trennung und Scheidung

Im Zusammenhang mit einer Trennung vom Partner entstehen viele Fragen. Neben der emotionalen Seite sind auch die rechtlichen Aspekte zu bedenken: Bei wem sollen die Kinder leben? Was passiert mit dem Haus, das gemeinsam angeschafft worden ist? Wie hoch ist der zu zahlenden Unterhalt? Geht es um diese und andere Fragestellungen rund um die Trennung und Scheidung, suchen Sie mich gerne auf.

Ehe - und Partnerschaftsverträge

Möchten Sie den Güterstand, den Versorgungsausgleich oder den nachehelichen Unterhalt vertraglich regeln, ist es ratsam, einen Ehevertrag zu schließen. Dasselbe gilt, wenn Sie mit Ihrem Lebenspartner Regelungen treffen möchten.

Scheidungsfolgenvereinbarungen

Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung treffen Ehe- und Lebenspartner eine Vereinbarung über Ihre finanzielle und rechtliche Situation nach Scheitern der Ehe. Ich finde maßgeschneiderte Regelungen für Sie!

Versorgungsausgleich

Sind Sie sich unsicher, welche Auswirkungen die Durchführung des
Versorgungsausgleichs haben, holen Sie sich Rat bei mir ein!

Unterhalt

Ich berate Sie in allen Fragen zum Unterhalt, denn häufig stellt sich die vorrangige Frage, wie zukünftig das getrennte Leben finanziell geregelt werden kann. Ich berechne den geltend zu machenden Kindes- und Ehegattenunterhalt sowie Elternunterhalt etc. und überprüfe Unterhaltsberechnungen, mit denen Sie konfrontiert werden.

Sorgerecht und Umgangsrecht

Sie streiten sich mit Ihrem Partner um das Sorgerecht und das Umgangsrecht für Ihre Kinder? Besuchen Sie mich. Ich biete Ihnen eine Lösung an, die alle Beteiligten zufriedenstellt.

Vermögensauseinandersetzung

Besteht kein Ehevertrag oder eine andere notarielle Vereinbarung, wird die Zugewinngemeinschaft nach einer Scheidung aufgelöst. Sie müssen sich mit Ihrem Ex-Partner über das Vermögen auseinandersetzen. Ich unterstütze Sie mit Rat und Tat.

Nichteheliche Partnerschaft

Wenden Sie sich gerne mit allen Anliegen an mich, die Sie zu einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft haben. Ich erkläre Ihnen, welche Rechte während der Dauer der Beziehung bestehen, und ob nach der Beendigung der Beziehung Ansprüche geltend gemacht werden können..

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