Als Fachanwältin für Arbeitsrecht berate ich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber außergerichtlich und gerichtlich auf allen
Gebieten des Individual- und Kollektiv-Arbeitsrechts:
Kündigung und Abfindung
Dieser Bereich gehört zu einem Schwerpunkt meiner Tätigkeit. Als Arbeitnehmer müssen Sie nach Zugang der Kündigung eine Klagefrist von 3 Wochen einhalten, wenn Sie die Unwirksamkeit der Kündigung geltend machen wollen. Falls Sie unsicher sind, wie es nach einer ausgesprochenen Kündigung weitergehen soll, bin ich für Sie da!
Verhandeln von Aufhebungsverträgen und Abfindungen
Das Verhandeln von Aufhebungsverträgen und Abfindungen bildet einen weiteren Schwerpunkt meiner Arbeit.
Beschäftigungsanspruch
Mit dem Arbeitsvertrag verpflichten Sie sich zur Arbeitsleistung. Sollte Ihr Arbeitgeber die Leistung ablehnen, prüfe ich Ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche und werde diese durchsetzen.
Entwurf von Arbeitsverträgen
Auch das Erstellen von Arbeitsverträgen zählt zu meinen Schwerpunkten. Um für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Rechtssicherheit zu schaffen, setze ich meine juristische Kompetenz für Sie ein!
Gehalts-, Lohn-, Provisions- und Überstundenansprüche
Das Durchsetzen dieser Ansprüche wirft eine Vielzahl von juristischen Fragen auf. Hier sind Sie bei mir genau richtig.
Mutterschutz, Elternzeit, Schwerbehinderung
Diese besonderen Arbeitnehmerschutzrechte führen in der Praxis häufig zu juristischen Problemen, über die ich Sie umfassend informieren, beraten und vertreten werde.
Befristete und unbefristete Verträge
Bei der Durchsetzung eines Anspruchs auf Arbeitszeitreduzierung oder –verlängerung entstehen häufig Differenzen zwischen den Arbeitsvertragsparteien. Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihres Anliegens.
Urlaub
Sind die Urlaubswünsche der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers vorrangig vor den betrieblichen Interessen des Arbeitgebers zu berücksichtigen? Oftmals kann nur im Wege eines gerichtlichen Eilverfahrens eine Klärung herbeigeführt werden. Hier stehe ich Ihnen gerne zur Seite.
Zeugnis
Auch der für die berufliche Zukunft wichtige Inhalt eines Zeugnisses ist häufig Gegenstand einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung.
Arbeitnehmerfortbildungs- und Darlehensverträge
Sofern eine Fortbildung an den Abschluss eines entsprechenden
Arbeitnehmerfortbildung- und Darlehensvertrages gebunden werden soll, unterstütze ich Sie bei der Beratung zu den juristisch notwendigen Inhalten.
Betriebsvereinbarungen
Innerhalb eines Betriebes können für die Vertragsparteien Rechte und Pflichten bestehen. In meiner Kanzlei erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Betriebsvereinbarung.