Rechtanwältinnen Struve und Dieker

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Mediation


Außergerichtliche Einigung in Rechtsstreitigkeiten


Mediation


Außergerichtliche Einigung in Rechtsstreitigkeiten


Mediation


Außergerichtliche Einigung in Rechtsstreitigkeiten


Das vertrauliche Verfahren zu Konfliktlösung

Konflikte können belastend sein. Sind diese bereits so festgefahren, dass die Beteiligten die Angelegenheit nicht mehr selber regeln können, bietet sich die Mediation als Problemlösungsstrategie an

Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren mit dem Ziel, einen Streit ohne Gerichtsweg beizulegen. Mithilfe eines unparteiischen Dritten, dem Mediator oder der Mediatorin, werden die Streitthemen bearbeitet. Themen, Fortgang und Ausgang des Verfahrens bestimmen dabei die Beteiligten selbst.

Der Mediator moderiert das Gespräch, sodass die Konfliktparteien befähigt werden, die Auseinandersetzung konstruktiv zu lösen. Auch die Konfliktursachen werden erfasst und diskutiert. Denn die Einsicht in die tieferen Hintergründe hilft den Medianten, selber Lösungsmöglichkeiten zu finden.

Die Lösungsansätze werden von den zerstrittenen Parteien auf ihre Umsetzbarkeit hin bewertet. Ziel ist eine einvernehmliche Lösung, die von allen Betroffenen als fair angesehen wird. Die Mediation ist ergebnisoffen. Einer Abschlussvereinbarung stimmen Sie somit nur zu, wenn Sie mit dem Ergebnis tatsächlich einverstanden sind.

Die Mediation ist ein oft kürzeres und kostengünstigeres Verfahren als der Weg über das Gericht. In der Mediation werden Ihre Interessen und Bedürfnisse berücksichtigt. Eine gemeinsam erarbeitete Lösung schafft hohe Akzeptanz und Zufriedenheit. Dadurch entfällt der Gang vor ein Gericht mit einem Urteil, mit dem Sie vielleicht nicht zufrieden wären. Die Entscheidung über das Ergebnis der Mediation bleibt stets in Ihren Händen.

Bei welchen Konflikten kann die Mediation eingesetzt werden?

  • Bei innerfamiliären Problemen, wenn beispielsweise zwischen Geschwistern entschieden werden muss, wer wie viel für den Aufenthalt der Eltern im Pflegeheim zahlen soll.
  • Bei Trennung und Scheidung, wenn die Regelung der finanziellen Angelegenheiten ansteht.
  • Im Erbfall, wenn es zu Spannungen zwischen Erben kommt.
  • Beim Nachbarschaftsstreit, wenn beispielsweise das Laub des Baumes vom Nachbarn im eigenen Garten als störend empfunden wird.
  • Bei Konflikten am Arbeitsplatz, zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn Urlaub nicht genehmigt wird.
  • Bei Konflikten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, wenn zum Beispiel Regelungen zu Überstunden verhandelt werden.


Diese sehr erfolgreiche Form der Konfliktbewältigung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Haben Sie allgemeine Fragen dazu, sprechen Sie uns unverbindlich an. Als professionelle Anwaltsmediatorinnen sind wir neutral. Wir klären mit Ihnen auch, ob Ihr Fall für eine Mediation geeignet ist oder doch einer juristischen Auseinandersetzung bedarf.

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